Das ganze klingt schon lagsam nach Viertem Reich. Nee, ich übertreibe nicht, so was hat ein Experte angedeutet:Die taz hat geschrieben:Das in Bayern geplante Polizeiaufgabengesetz (PAG) sieht eine massive Ausweitung der polizeilichen Befugnisse vor. So soll es der Polizei künftig möglich sein, auch ohne konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, Telefone abzuhören, verdeckte Ermittler einzusetzen, Daten auszulesen, zu speichern und zu verändern. Möglich wird das durch die Einführung der Kategorie „drohende Gefahr“: Bisher müssen für ein präventives Handeln der Polizei konkrete Verdachtsmomente vorliegen, künftig soll das nicht mehr nötig sein. Für Aufsehen sorgt auch das Vorhaben, der bayerischen Polizei künftig den Einsatz von Handgranaten zu erlauben.
Die „drohende Gefahr“ wurde in Bayern bereits im letzten Sommer mit dem „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ als rechtliche Kategorie eingeführt. Dieses Gesetz erlaubt unter anderem, Menschen, die als Gefährder eingestuft werden, theoretisch unbegrenzt in Präventivhaft zu nehmen – im März hat die bayerische Grünenfraktion dagegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch gegen das neue Polizeigesetz gibt es starke verfassungsrechtliche Bedenken.
Ich kriege wirklich Beklemmungen, wenn ich das lese.heise hat geschrieben:Der Strafrechtsexperte Hartmut Wächtler wies vor dem Innenausschuss darauf hin, dass damit "die größte und umfassendste Kontrollkompetenz" für eine Polizei in Deutschland seit dem Ende des Nationalsozialismus im Jahr 1945 geschaffen werden würde.
heise hat geschrieben:Polizei darf abgehörte Daten ändern
So müsse die Polizei keine konkrete Gefahr mehr nachweisen, um gegen Bürger vorgehen zu können. Das Post- und Telekommunikationsgeheimnis dürfe bereits präventiv bei "drohender Gefahr" von der Polizei gebrochen werden. Dazu gehörten auch Zugriffe auf den Computer, das Smartphone und die Cloud. Die Daten dürften durchsucht, gespeichert, gelöscht und sogar verändert werden, dazu gehörten auch die Kommunikationsdaten einer E-Mail.
Aber auch technisch noch nicht ausgereifte Befugnisse sollen eingeführt werden: So soll die Polizei auch auf friedlichen Demonstrationen eine Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung einsetzen dürfen. Voraussetzung dafür ist der bereits beschlossene zentrale Zugriff auf Bilddaten über das künftige Bund-Länder-Polizeisystem.
Die Shoutbox hat geschrieben:28. Apr 2018, 23:50 | Apfelsator: @bucky ja das ist krass oder? ich meine schock- und blendgranaten sind schon hart aber so richtige HE-granaten? die haben nen üblen schatten grad in bayern, auch mit ihrer gesetzesänderung zur untersuchungshaft, üble geschichte.
29. Apr 2018, 00:10 | Bwana Honolulu: Schatten? Die haben vermutlich gerade 'n feuchtes Höschen vor Machtgeilheit...
Ich meine, alles, was da gerade wieder in Bayern abgeht, ist super gruselig, aber mit Seehofer als Innenbauheimatminister wuchert das ganze ja offenbar jetzt noch übler.heise hat geschrieben:Ohne Prozess und Verteidigung in Vorbeugehaft
Der Polizei steht es frei, Bürger präventiv als Gefährder zu kategorisieren. Diesen darf die Polizei ohne Prozess und Verteidiger einen Wohnort zuweisen. Sie dürfen bei konkretem Verdacht für zunächst drei Monate, mit richterlicher Genehmigung für unbegrenzte Zeit in Vorbeugehaft genommen werden. Vor dem Gericht steht ihnen aber kein Pflichtverteidiger zu. Es genügt, dass die Polizei eine Wahrscheinlichkeit begründet, dass die Person in überschaubarer Zukunft eine Straftat begehen wird. Dabei geht es nicht nur um Terror, sondern um normale Kriminalität. Das bayerische Innenministerium sieht darin "bessere und modernere Eingriffsbefugnisse im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität".
Kritik an der ebenfalls vorgesehene DNA-Phänotypisierung für Fahndungszwecke kommt auch von der Freiburger Wissenschaftsinitiative. Die Freiburger Kulturanthropologin Prof. Dr. Anna Lipphardt sagt: "Vorgesehen ist ein Alles-ist-erlaubt-Gesetz, bei dem die Ermittler sehr weitreichende Befugnisse erhalten, ohne Rechenschaft über die Art der Anwendung geben zu müssen."
Weil sich vor allem dann weiterführende Ermittlungshinweise zur Eingrenzung eines Personenkreises ergäben, wenn die Analyse-Ergebnisse auf Menschen mit genetischen Wurzeln außerhalb Europas hinwiesen, können sich Ermittlungen überproportional auf diese Gruppen konzentrieren, warnte Lipphardt. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma befürchtet, dass Minderheiten mit dem kriminalpolizeilichen Ermittlungsansatz der erweiterten DNA-Analyse pauschal kriminalisiert, massiv verdächtigt und damit stigmatisiert würden.
Polizei soll geheimdienstliche Befugnisse bekommen
Der bayerische Gesetzesentwurf sieht noch weitere Befugnisse für die Polizei vor, die bisher regelmäßig dem Bereich des Verfassungsschutzes zugeordnet wurden. So dürfen etwa Bodycams der Polizei auch in Wohnungen eingesetzt und Drohnen offen und verdeckt für die Datenerhebung verwendet werden. Überdies darf die Polizei Wohnungen heimlich abhören und filmen. Verdeckte Ermittler dürfen unter falschem Namen in Wohnungen aktiv werden, ebenso als Kommunikationspartner in Messengern oder einem anderen Internet-Dienst. Auch darf die Polizei Privatpersonen als V-Männer einsetzen. Ein Richter soll in solchen Fällen nur dann die Genehmigung erteilen müssen, wenn sich der Einsatz gegen eine bestimmte Person richtet.
Ach ja, ich wollte ja auch noch diesen Audio-Beitrag vom SWR hören: Täter in Uniform - Polizeigewalt in Deutschland
Ist ja nicht so, als wäre der Status Quo nicht schon schlimm genug.
So, ich glaube, das war erst mal wieder genug, um A23 für gewisse Kreise wieder interessanter zu machen.