Wenn du dich näher damit befassen würdest, wirst du feststellen, dass es letztendlich Auslegungssache ist, daher macht es, denke ich, wenig Sinn es auszudiskutieren. Dennoch zeigt die Aussage, dass es Auslegungssache ist, dass dem Gericht durch das Grundgesetz dadurch ein großer Spielraum gegeben ist, daraufhin Verbote auszusprechen. Denn Glaube ist eben nicht nur ein Gefühl, sondern eine Überzeugung, und diese zu verletzen, bedeutet, die Würde dieses Menschen herabzuwürdigen. Aber ich glaube, man muss eben selbst einen Glauben erst mal unterliegen, um diese Feststellung machen zu können. Wer keinen Glauben hat, wird es nicht verstehen können, weil er eben nicht auf eine Erfahrung hierzu zurückgreifen kann.Tarvoc hat geschrieben:Nein, kann es nicht. Die Würde des Menschen zu verletzen bedeutet etwas grundsätzlich anderes als ein Gefühl zu verletzen. Überhaupt haben Gefühle im Verfassungsrecht nichts verloren.Wahrheitsfreak hat geschrieben:Sich über Religion lustig zu machen, kann daher auch bedeuten, die Würde eines Menschen dadurch zu verletzen, indem sein Glauben angegriffen wird.
Nun, da ich ja selbst Diskordier bin, bin ich natürlich der letzte, der für ein Verbot des Diskordianismus
argumentieren will, das wäre ja absurd. Ich wollte nur darauf verweisen, dass es eben Auslegungs-
sache ist und den Gerichten dadurch ein großer Spielraum an Möglichkeiten gegeben ist.
Wie bereits gesagt, die geringe Anhängerschaft des Diskordianismus - wie man ja auch an den
wenigen aktiven Mitgliedern des Forums feststellen kann - macht den Diskordianismus zu etwas
völlig ungefährlichen. Das würde sich aber schlagartig ändern, wenn er an Anhängerschaft gewinnen
würde und daraufhin eine Anarchie ausbrechen würde.
Ich denke es wird sicher in der Geschichte der Gerichtsschreibung wesentlich absurdere Argumente gegeben haben, um Verbote durchzusetzen.