Ich mein', wenn man's so überdenkt, könnte sich quasi jeder Hansel ein anonymes (Zweit-)Handy zulegen - einfache Handys kriegt man neu für 15-30€ im Laden, dazu 'ne Discounter-SIM, BÄM!


Naja, schon krass, daß sowas möglich ist.

Bwana Honolulu hat geschrieben:Zieht euch das mal rein (Film und/oder Artikel): Völlig anonym: Terrorisieren - verunglimpfen - mobben - Anderen zu schaden ist leichter als man glauben mag
Ich mein', wenn man's so überdenkt, könnte sich quasi jeder Hansel ein anonymes (Zweit-)Handy zulegen - einfache Handys kriegt man neu für 15-30€ im Laden, dazu 'ne Discounter-SIM, BÄM!OK, theoretisch darf man dann nicht noch so blöd sein, und ein Bewegungsprofil von sich erstellen lassen - bestenfalls schlörrt man noch das auf den eigenen Namen registrierte Handy eingeschaltet mit sich rum, so daß sofort auffällt, daß beide Geräte an derselben Person hängen.
Naja, schon krass, daß sowas möglich ist.
Ja, bitte?Bwana Honolulu hat geschrieben:EDITh
Alter, WTF?SpOn hat geschrieben:Die Ortung von Handys gehört zum Polizeialltag - die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nannte nun Zahlen. Demnach wurden im vergangenen Jahr Tausende Verdächtige geortet. Die Betroffenen merken davon in der Regel gar nichts.
SpOn hat geschrieben:Was rein technisch klingt, hat weitreichende juristische Folgen. Weil es sich bei den stillen SMS um keine Kommunikation handelt, fällt sie auch nicht unter den Bereich von Grundgesetzartikels 10, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt. Noch schöner für die Verfolger: Die stille SMS funktioniert auch bei ausgeschaltetem Gerät.
Mehr dazu auch hier.heise online hat geschrieben:Die Ermittler können in solchen Angelegenheiten selbst dann etwa eine Ortung einleiten, wenn ein Handybesitzer sein Funktelefon im "Stand by"-Betrieb hat. Dies regelt der Paragraph 100 a der StPO. Sein Straftatenkatalog wurde in den vergangenen Jahren zwar ständig erweitert. Er ist aber enger gefasst als die nach dem 11. September in die Strafprozessordnung aufgenommenen Paragraphen 100 g und h. Sie erlauben die Abfrage von Standortkennungen nur, wenn der Nutzer gerade tatsächlich telefoniert.
Die Ermittler senden dazu "stille" SMS an Verdächtige. Die geheimen Kurzmitteilungen werden von den anvisierten Handys nicht als Nachricht registriert. Sie erzeugen jedoch Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider, die sich die Polizei mit der vom Gesetz angemahnten Unverzüglichkeit abholen und so eine in Stadtgebieten auf etwa 50 Meter genaue Funkzellen-Peilung vornehmen kann. Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" müssen die Beamten nicht mal einen Richter einschalten.
Das klingt schon anders - da geht's nur darum, daß kein Kommunikationskanal offen ist, das Händy aber eingeschaltet.heise mobil hat geschrieben:Die Ermittler dürfen in diesen Angelegenheiten selbst dann eine Ortung einleiten, wenn ein Handybesitzer sein Funktelefon im Standby-Betrieb hat, also kein Traffic Channel geöffnet ist.
OK, das ergibt so natürlich viel mehr Sinn.Datenschmutz Wiki hat geschrieben:Stille SMS sind Kurzmitteilungen, die Telefone nicht anzeigen. Sie waren ursprünglich für Wartungszwecke gedacht.
Bei stillen SMS wird ausgenutzt, dass bei Mobilverbindungen die Funkzelle gespeichert wird (lokal wird auch der Timing Advance d.h. die Sendezeit zwischen Endgerät und Antenne und somit die Entfernung zur Funkzelle gespeichert). Damit hinterlässt jede Nutzung eines Mobiltelefons eine Ortsangabe. Ohne Verbindungen ("idle mode") weiß das Netz von einem Telefon nur die Location Area; deren Größe schwankt zwischen einigen Dutzend und einigen tausend Quadratkilometern. Eine stille SMS versetzt das Telefon hingegen kurz in den dedicated mode, so dass die Position auf die Funkzelle genau bekannt wird; im Prinzip ist durch Bestimmung des timing advance auch noch genauere Positionierung denkbar, doch scheint das in der BRD derzeit noch nicht realisiert zu sein.