Gottesstaat BRD
Verfasst: 7. April 2012, 13:30
Hab' das Thema leider verschnarcht, trotzdem interessant: Stille Feiertage (wie Karfreitag) und Tanzverbot.
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Kein Kartfahren an Kartfreitag?AZ Nürnberg hat geschrieben:Innenministerium und Kirchen setzen totales Spaßverbot an Gründonnerstag und Karfreitag durch. Betroffen sind nicht nur Discos, sondern auch Kart-Bahnen - und ein Schachturnier.
Hier die Fratzenbuch-Seite dazu.koeln.de hat geschrieben:Das Tanzverbot an Karfreitag ist vielen Kölner Partygängerin ein Dorn im Auge. Mit einem Tanz-Flashmob am Freitagabend vor dem Kölner Dom wollen Facebook-User gegen das Verbot demonstrieren. Bislang haben rund 280 Teilnehmer der Veranstaltung zugesagt.
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Legal Tribune Online hat geschrieben:Piraten wollen "tanzen gegen das Tanzverbot"
Die Piratenpartei hat aktuell in mehreren Städten zu Demonstrationen am Karfreitag aufgerufen. So soll etwa in Gießen mit Musikbegleitung per Verstärkeranlage auf dem Kirchenplatz tanzend gegen das Tanzverbot an Karfreitag demonstriert werden. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Versammlung verboten, die hessischen Gerichte bestätigten das. Die Piraten haben nun angekündigt, am Karfreitag einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsericht (BVerfG) zu beantragen.
Dabei kann die aufstrebende Partei sich auf die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Grundgesetz (GG) berufen. Das BVerfG hat zwar entschieden, dass nicht jede Tanz- und Musikveranstaltung den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit genießt. Etwas anderes gilt aber dann, wenn das Ziel der Veranstaltung darin besteht, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken und dabei Tanz und Musik für diesen Zweck zur Kundgabe und kommunikativen Entfaltung eingesetzt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001, 1 BvQ 28/01). Auf die von den Piraten geplanten Flashmobs und sonstigen Tanzveranstaltungen trifft das zu, denn ihr Ziel ist der öffentliche Protest gegen das Tanzverbot im Hessischen Feiertagsgesetz.
Allerdings können Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Zur öffentlichen Sicherheit zählen die gesamte Rechtsordnung und damit auch die Vorschriften zum Beispiel des Hessischen Feiertagsgesetzes, die am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel verbieten, wenn sie nicht den diesem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter haben.
Ich finde den bisherigen Stand der Abstimmung... nicht toll.Lord Caramac hat geschrieben:Umfrage, alle abstimmen: Ist das Tanzverbot noch zeitgemäß?
http://www.tagesschau.de/inland/karfreitag190.html