vs. ACTA

Koordinierung und Diskoordinierung der Aktion 23.
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Bwana Honolulu
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Re: vs. ACTA

Beitrag von Bwana Honolulu »

Wenn ich schon der Affe bin, dann will ich der Affe sein, der dem Engel auf's Maul haut. XD
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Seine Quasarische Sphärizität, der Bwana Honolulu,
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Re: vs. ACTA

Beitrag von Apfelsator »

Geil, hoffen wir mal dass das wenigsten ein bisschen was bringt. :ugly:
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Alle Rechte verdreht.

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Bwana Honolulu
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Re: vs. ACTA

Beitrag von Bwana Honolulu »

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Re: vs. ACTA

Beitrag von Apfelsator »

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Re: vs. ACTA

Beitrag von Apfelsator »

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Re: vs. ACTA

Beitrag von Bwana Honolulu »

Noch was zu CISPA:
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Re: vs. ACTA

Beitrag von Bwana Honolulu »

:victory:
CHIP Online hat geschrieben:ACTA adé: Deutschland bleibt beim Nein

Es bleibt dabei: Deutschland wird das ACTA-Abkommen nicht unterzeichnen. Aber nicht allen reicht die Begründung der Bundesregierung. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP) sagte vor dem Petitionsausschuss, seit Anfang des Jahres sei absehbar gewesen, dass das Europäische Parlament das Abkommen nicht ratifizieren werde. Deshalb müsse auch die Bundesregierung nicht tätig werden.

Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hatte vergangene Woche auf der Internetkonferenz re:publica angedeutet, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen nicht weiter unterstützen und zum Abschluss bringen zu wollen. Davon hängt aber ab, ob Deutschland sich wieder mit der Ratifizierung beschäftigen muss.


Europäische Datenschutzbeauftragte mit ACTA unzufrieden
Diese Argumentation ist vor allem Herbert Bredthauer zu wenig. Der Mann, der die Petition aufgesetzt und eine Anhörung im Bundestag damit erzwungen hat, verlangt ein klares Statement. Gegenüber dem Spiegel sagte er, die Forderung sei "nach wie vor berechtigt". Er befürchtet, dass der Bund doch noch handeln könnte, sollte das EU-Parlament dem Abkommen doch noch zustimmen. Seiner Meinung nach schränkt das Handelsabkommen die Bürgerrechte ein. Eine formelle Ablehnung ist ihm nicht genug.

Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat in einer Stellungnahme zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erklärt, "dass die mangelnde Klarheit des Abkommens bezüglich der Maßnahmen, die eingesetzt werden können, um Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte im Internet zu verfolgen, unakzeptable Folgen für die Grundrechte haben können, wenn sie nicht richtig umgesetzt werden".

Im Februar dieses Jahres hatte Deutschland beschlossen, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen. Das Auswärtige Amt, das auf Grund des europäischen Datenaustausches des Abkommens für die Durchführung zuständig wäre hatte sich die Sache nach Protesten in der Bevölkerung noch einmal überlegt. Ursprünglich galt eine Unterzeichnung als klar.
Außerdem:
IP Watch hat geschrieben:Germany’s Federal Ministry for Economic Cooperation and Development (BMZ) advises developing countries against signing the Anti-Counterfeiting Trade Agreement, BMZ official Frank Schmiedchen said during a meeting of the Committee of Petitions of the German Parliament yesterday.
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Re: vs. ACTA

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Re: vs. ACTA

Beitrag von Bwana Honolulu »

Dazu ein kleiner Einwurf:
taz hat geschrieben:Wer als Vermittler zwischen Eigentümer und Käufer von Wohnraum auftritt, darf ein Honorar von maximal 6 Prozent (plus Mehrwertsteuer) des Kaufpreises verlangen, womit auch sämtliche Unkosten und Vorleistungen abgegolten sind. Ohne Zweifel, in einem unregulierten Markt könnten Makler sehr viel höhere Honorare realisieren. Aber trotz dieser Deckelung ist der Berufsstand der Makler nicht von Armut bedroht. Und würde man dieses Markthemmnis wegliberalisieren, käme es zwar zu einer explosionsartigen Vermehrung von Makleragenturen, aber nicht zum Bau einer einzigen zusätzlichen Wohnung.

Mein Vorschlag ist, diese bewährte und gerechte Honorarbegrenzung auf sämtliche Geschäftsformen, die wie Immobilienmakler nur mit Rechtstiteln und dem immateriellen Informationstransfer handeln, zu verallgemeinern. Also auch bei jeder Verwertung von geistigem Eigentum sollten zukünftig nur noch höchstens 6 Prozent zu dem Geldbetrag, der vom Endnutzer an den tatsächlichen Schöpfer eines Werks bezahlt wird, als Honorar für sämtliche dazwischenliegenden Dienstleister aufgeschlagen werden dürfen. Oder umgekehrt: Wann immer ein Rechteverwerter hundert Euro einnimmt, muss er gut 94 Euro an den tatsächlichen Urheber abführen, der das geistige Eigentum an seinem Werk naturgemäß unveräußerlich besitzt und nur konkrete Nutzungsrechte vermarkten kann.

Niemand, der für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Autoren, Künstlern und Erfindern eintritt, wird diesem Vorschlag widersprechen können, ohne in den Verdacht zu geraten, in Wirklichkeit ganz andere, der Kreativwirtschaft fremde Interessen zu verfolgen.

Tatsächlich wird – so radikal diese Honorarbegrenzung verglichen mit den gegenwärtigen Profitmargen der Verwerterindustrie erscheinen mag – durch diesen Vorschlag keine einzige seriöse Geschäftsidee behindert oder unrealisiert bleiben. Angesichts der sehr geringen Transaktionskosten im Internet lassen sich auch mit einer 6-Prozent-Marge fantastische Profite erzielen. Und für klassische Verlage würde sich sowieso nichts ändern, weil am Preis eines gedruckten Buchs der Wertanteil des geistigen Eigentums des Schriftstellers nur einen Bruchteil ausmacht.
Problem der Abmahnindustrie

Aber nicht nur Kreative, auch die Konsumenten profitieren von dieser 6-Prozent-Regel. Zwar bliebe Raubkopieren weiterhin strafbar, aber bei der Umsetzung der Copyrightgesetze wird sich zwangsläufig Augenmaß und Verhältnismäßigkeit einstellen, wenn die Verwertungs- und Abmahnindustrie, die sich dank der heute exorbitanten Margen parasitär zwischen Produzenten und Konsumenten von geistigem Eigentum gezwängt hat, auf ein volkswirtschaftlich gesundes Maß zurückgestutzt wird.

Wenn Anwalts- und Verfahrenskosten nur bis zu einem maximal 6-prozentigen Aufschlag zu der gerichtlich festgelegten Schadenssumme erstattet werden, behindert das die Verfolgung von kommerziellen Raubkopierern nicht. Aber bei privaten Kleinverstößen würde sich der juristische Aufwand nur lohnen, wenn der tatsächliche Urheber des raubkopierten Werks persönlich und auf eigenes Gerichtsrisiko die Initiative ergreift.
So. Ätsch. ^^
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Re: vs. ACTA

Beitrag von Apfelsator »

Also da muss ich ja mal sagen, Hut ab...trotz daas es von der "Verräter"-Zeitung kommt, eigentlich ein echt guter Vorschlag.

EDIT:
Noch etwas zum Content-Bullshit

zweiter Teil dazu


Vielleicht sollten wir das Thema umbenennen in "vs. Content-Mafia"?!?
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