Seite 1 von 2

GEZ

Verfasst: 7. Oktober 2011, 22:58
von Bwana Honolulu
Da war noch was... XD
► Text anzeigen

Re: GEZ

Verfasst: 15. Januar 2012, 13:19
von Cpt. Bucky Saia
GEZ-Gier 2013: Wie wir uns erfolgreich wehren können
Von äh ... ne ich sags nicht :pyra:
Gegen ein solches System etwas zu unternehmen ist schwer, aber es gibt erfolgversprechende Möglichkeiten der Gegenwehr. Nicht erst, wenn der neue RBStV in Kraft getreten ist, sollten wir handeln, sondern bereits jetzt. Unsere Gegenwehr besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: Die eine ist der Entzug von Geld, also wenn wir nichts mehr an die GEZ bezahlen. Die andere ist die Verursachung hoher Kosten aufseiten der Anstalten. Ein Programmboykott oder Ähnliches wäre dagegen nutzlos, weil es bei diesem System nur ums Geld geht. Auch wenn sich niemand das Programm ansieht, fließt ja trotzdem das Geld in die Kassen.
In etwa das was oben bereits thematisiert wurde.
Ich werde Ihnen nun ein paar Möglichkeiten aufzeigen, wie wir uns ab sofort mit der GEZ auseinandersetzen können. Alles, was ich benenne, ist legal, sonst würde ich Abmahnungen, Zivilklagen und Strafanzeigen riskieren. Wenn es also im Folgenden etwa heißt, dass man seine Geräte abmelden soll, dann gehe ich selbstverständlich davon aus, dass derjenige, der dies tut, auch sicher keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit hält. Soweit klar?

Da das Vorhandensein von Rundfunkgeräten nach dem 1. Januar 2013 keine Rolle mehr spielt, ist die folgende Maßnahme nur bis Ende 2012 sinnvoll.


Das Abmelden aller Rundfunkgeräte

Diese Maßnahme entbindet uns von der Bezahlpflicht gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Abmeldung kann erst ab dem Beginn des jeweiligen Folgemonats wirksam werden.

So könnte ein Abmeldeschreiben aussehen:

Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

Teilnehmer-Nummer: 1234567890
(Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich alle meine Radio- und Fernsehgeräte bei Ihnen ab. Ich habe sämtliche Geräte an meine Freunde verschenkt und versichere Ihnen, dass ich keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereithalte.
Nehmen Sie diese Abmeldung per sofort, spätestens aber bis zum 30. April 2012 vor und senden mir bitte eine Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift

Verwenden Sie die Versandart Einschreiben mit Rückschein, da sehr oft »Schwund« zu beklagen ist, wenn die GEZ Post erhält, die negativ für sie ist. Neuerdings verweigert die GEZ oftmals auch Abmeldungen, wenn keine Anschrift der neuen Gerätebesitzer angegeben wird. Dem kann man vorbeugen, indem man nicht auf die Freunde verweist, denen man die Geräte geschenkt hat, sondern indem man das Gerät hübsch einpackt und zusammen mit der Abmeldung plus einer Schenkungsurkunde an die Abt. Rundfunkgebühren der zuständigen Rundfunkanstalt sendet. Dann »wissen« die Justitiare ganz genau, wer die neuen Besitzer des Gerätes sind – nämlich sie selber.

Rundfunkgebührenbeauftragte abwimmeln

Diese Leute sind selbstständige Mitarbeiter der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt. Sie sind permanent auf der Suche nach sogenannten Schwarzsehern. Sie arbeiten nach einem reinen Provisionsmodell. D. h., sie verdienen keinen Cent, wenn sie keine Menschen der Schwarzseherei überführen und werden fürstlich belohnt, wenn sie jemanden dingfest machen, der zwar Geräte hat, aber nicht dafür zahlt. Sehr gerne versuchen die Gebührenbeauftragten Tatbestände zu behaupten, wonach Bürger für Jahre oder gar Jahrzehnte Gebühren nachzahlen müssen. Für eingetriebene Nachzahlungen erhalten sie eine Provision von 40 Prozent.

Auch wenn sich Angehörige dieser Berufsgruppe gern mal bei den Bürgern als »Beamte« vorstellen, um einen starken Eindruck zu machen, sind es in Wirklichkeit Leute, denen Sie wie Hausierern oder Drückern keinen Einlass gewähren müssen. Auch reden müssen Sie mit denen nicht – und das sollten Sie strengstens beherzigen, denn wenn Sie denen eingestehen würden, dass Sie seit zehn Jahren einen alten Fernseher im Keller haben, könnte (und würde) er nicht nur die Gebühren für zehn Jahre von Ihnen kassieren, sondern könnte diesen Sachverhalt sogar für ein Ordnungswid-rigkeitsverfahren gegen Sie verwenden. So sind die Gesetze und so will es die Rechtsprechung.

Kurz zusammengefasst heißt das: Einen Rundfunkgebührenbeauftragten niemals in die Wohnung lassen und jede Art von Gespräch verweigern. Hartnäckigen Gebührenjägern sollte man Hausverbot erteilen und notfalls Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten. Wer die zum Teil fiesen Tricks der Beauftragten kennenlernen will und wissen möchte, wie man auch die aufdringlichsten Fahnder wieder los wird, findet in meinem Buch Nie wieder Rundfunkgebühren! weitere Hinweise zu diesem Thema. Außerdem wird dort beschrieben, wie man sich juristisch gegen eine Zwangsanmeldung wehren kann.


Zahlungen verzögern

Diese Maßnahme greift sowohl schon jetzt, als auch ab dem Jahr 2013. Nach § 9 Abs. 1 RGebStV handelt ordnungswidrig, wer ganz oder teilweise länger als sechs Monate keine Rundfunkgebühr leistet. Eine entsprechende Formulierung findet sich auch im neuen RBStV. Schauen wir uns mal den Umkehrschluss an: Eine Verzögerung, die weniger als sechs Monate erfolgt, ist nicht ordnungswidrig. Als Einzelner spart man dabei Bankzinsen – wenn man jedoch viele Menschen zu Zahl-Nix-Aktionen aufzurufen in der Lage ist (und viele mitmachen), fehlt den Anstalten genau das, worauf es Ihnen in Wirklichkeit ausschließlich ankommt: Geld. Aktivieren Sie Ihre Facebook- und Twitterfreunde!


Hier noch vier Tipps in Kürze, die Kosten bei der GEZ verursachen:

Einzugsermächtigung kündigen
Nur noch mit Verrechnungsscheck bezahlen
Unfreie Briefe an die GEZ versenden
Formellen Antrag auf Ratenzahlung stellen
Die Werbung für das Buch des Autors dieses ... Textes ... hab ich mal einfach weggelassen ... statdessen hier ein wenig Werbung meinerseits ... KAUFT NOCH HEUTE EIN STÜCK VON GOTT!

Übrigens dieses "Einpacken und verschicken von Altgeräten" dürfte verdammt lustig werden wenn mal wieder Elektroschrott gefahren wird XD

Re: GEZ

Verfasst: 15. Januar 2012, 17:38
von Apfelsator
Hach ja, ich dachte dass was da im Text steht ist allgemein bekannt?!?

Na wie auch immer, die Typen haben noch nie und werden auch nie irgendeine Währungseinheit von mir sehen.

GEZ-schon abGEZockt?

Re: GEZ

Verfasst: 15. Januar 2012, 22:24
von Cpt. Bucky Saia
Hat jemand noch nen FB Profil auf dem man posten kann das jeder nen alten Fernseher/Radio/PC zur GEZ schicken soll? :mrgreen:

Re: GEZ

Verfasst: 16. Januar 2012, 10:54
von Gaia
Hast du da nicht genug Profile?^^

Re: GEZ

Verfasst: 16. Januar 2012, 11:00
von Bwana Honolulu
Hihi, Profilneurose? %D

Re: GEZ

Verfasst: 19. Mai 2014, 01:31
von Wahrheitsfreak
Nochmal wegen GEZ. Hatte das in dem Beitrag über seltsame Religionen gelesen, dass eine religiöse Betriebsstätte GEZ befreit ist. Die Sache ist nämlich so, die GEZ will gerade 269,70 Euro von mir. Die schicken bereits zweites Mal Rechnung. Ich hab kein Bock, dass die noch mit Gericht kommen, daher schreibe ich gerade einen Widerspruch. Denn abgesehen davon, dass Sie nicht für jedes Mitglied der WG GEZ verlangen können, da man ja nur für einen Haushalt GEZ abführen muss, habe ich nun in meinem Schreiben aus religiösen Gründen einen Antrag auf Befreiung gestellt

( Zitat aus dem Brief: Tatsächlich handelt es sich bei der Adresse Längholz 5 um den Wohnsitz einer religiösen Betriebsstätte. Als überzeugter Diskordier und Ordensvorsteher des Ordens OWI – Orden Wahre Illuminaten – stelle ich hiermit einen Antrag auf Befreiung, da Längholz 5 die Adresse meiner diskordischen Betriebstätte ist, in der auch regelmäßige Zeremonien zur Anbetung der Göttin Eris stattfinden, die man durchaus als Gottesdienst bezeichnen könnte. )

Ich muss sagen, dass mir bis jetzt noch nie das Schreiben eines Widerspruchs so viel Spaß gemacht hat. Hab ein paar interessante Vordrucke zu dem Thema im Internet gefunden und Zitate aus dem Grundgesetz eingefügt. Wen das Schreiben interessiert, ich kann das gerne hier mal posten, falls jemand Inspiration braucht oder etwas aus dem Schreiben übernehmen will, da er ebenfalls von der GEZ befreit werden will.

Meine Frage an das Forum lautet hierzu: Meint ihr dass das reicht, wenn man sagt, dass man Diskordier ist, oder muss die Glaubensgemeinschaft als Verein eingetragen sein?

Wenn dass das Problem ist, dann könnte man doch eine Glaubensgemeinschaft als Verein einfach anmelden.
Ich dachte so an DGG ev. ( Diskordische Glaubensgemeinschaft ).
Vielleicht hat der eine oder andere hier Lust diesen Verein dann beizutreten, falls er wegen Befreiung von GEZ eine Mitgliedschaft benötigt.

Grüße WF

Re: GEZ

Verfasst: 19. Mai 2014, 01:51
von Wahrheitsfreak
Zum Thema religiöse Vereinsgründung habe ich das hier im Internet gefunden:

Der Absatz 2 ist Spezialnorm zu Art 9 Abs. 1 GG. Hier wird die religiöse Vereinigungsfreiheit garantiert. Nach Absatz 4 gilt das Vereinsrecht. Da es beieiner Religionsgründung wohl nicht um einen vom Hauptzweck her wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb geht würde es sich um den "Idealverein" (nichtwirtschaftlicher Verein) handeln.
Damit sind zur Gründung schlicht sieben Mitglieder erforderlich, § 56 BGB; Dazu kommt eine Satzung ([nichtwirtschaftlicher] Vereinszweck, Name, Sitz), § 57 BGB. Die Anmeldung zum Vereinsregister (beim Amtsgericht) muss ebenfalls von sieben Mitgliedern unterzeichnet sein usw. usf. - eben eine Vereinsgründung.
In den Kreis der Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts käme eine neue Religionsgemeinschaft allerdings erst dann, wenn eine nicht unerhebliche Größe vorliegt und sich das gesamte Gefüge über einen längeren Zeitraum als stabil, verfassungskonform und rechtstreu erwiesen hat.*

Das heißt, ich benötige 7 Mitglieder für eine Vereinsgründung!!!

Re: GEZ

Verfasst: 19. Mai 2014, 08:49
von Bwana Honolulu
:schumi:
Wahrheitsfreak hat geschrieben:Hatte das in dem Beitrag über seltsame Religionen gelesen, dass eine religiöse Betriebsstätte GEZ befreit ist.
In welchem? Diesem oder jenem?

Re: GEZ

Verfasst: 15. Juni 2014, 08:20
von Wahrheitsfreak
Nochmal zur GEZ. Seitdem ich meinen Brief an die geschickt hab, kam kein Brief mehr von denen. Anscheinend haben die kapiert
dass es bei mir nichts zu holen gibt. Mein Vater hat mir geraten meinen letzten Steuerbescheid mitzuschicken.
Interessant, als mein Vater das Schreiben durchgelesen hat, fand er es überhaupt nicht komisch.
Später hörte ich ihn sogar zu meiner Mutter sagen: Über Religion macht man keine Scherze.
Tja, der hat immer noch nicht die Diskordier verstanden.
Betreffend meiner religiösen Betriebsstätte - die wenn überhaupt natürlich nur für mich alleine existiert - meinte er, kein Gericht in Deutschland würde den Diskordianismus als Religion anerkennen. Da mein Vater früher als Rechtsanwalt tätig war, glaube ich,
dass er Recht hat.
Nun ist die Frage, da der Diskordianismus aus Amerika kommt, ob die dort eine anerkannte Religion sind.
Vielleicht weiß ja jemand darüber etwas, aber wahrscheinlich hat bis heut noch kein Diskordier versucht, den Diskordianismus als Religion anerkennen zu lassen. Denen ist das wohl wurscht. An sich ist das ja völlig absurt, dass das Gericht darüber entscheidet,
die haben doch von Religion überhaupt keine Ahnung.