Die Legion Discordia informiert
Verfasst: 8. Februar 2011, 20:02
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Memo (I): Die Europäische Union
Mit großem Bedauern müssen wir feststellen, dass sich die Lage der Welt immer weiter zu unseren Ungunsten zu verschärfen scheint. Aus diesem Grund verfassen wir dieses Memo.
Für die meisten Quellen geben wir direkte Links an, andere Quellen werden explizit zur eigenen Überprüfung angegeben, weil sie z.B. nur als PDF von offiziellen Regierungs-/NGO-Sites herunter zu laden sind. Alle hier getätigten Aussagen können einwandfrei mit öffentlich zugänglichen Texten belegt werden. Die Autoren geben dies ausdrücklich zu bedenken, um sicher zu stellen, dass die hier präsentierten Informationen ernst genommen und nicht als Verschwörungstheorie abgetan werden. Wir befassen uns in diesem Text nicht mit Hintergründen oder Urhebern, sondern mit aktueller Gesetzgebung und kürzlich geschaffenen organisationellen Strukturen.
Die Europäische Union und der Lissabonner Vertrag
Seit Oktober 2009 gilt der Lissabonner Vertrag. Viele werden sich an das irische Votum im Sommer 2008 erinnern und an die damit verbundene Hoffnung, diesen Schritt der endgültigen Ent-Demokratisierung und Zentralisierung der Europäischen Union, verhindern zu können.
Die Berichterstattung über die erfolgreiche Ratifizierung dieses Abkommens hat leider
wesentlich weniger Raum eingenommen und so kam es dazu, dass viele Menschen innerhalb
der EU sich nicht darüber bewusst sind, dass wir seit Dezember 2009 unter einem anderen Recht leben.
Die irische Präsidentin Mary McAleese unterzeichnete die für die Ratifikation notwendige Verfassungsänderung am 15. Oktober 2009. Der Vertrag von Lissabon trat damit nach seinem Art. 6 Abs. 2 am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Die stattgefundenen Veränderungen sind immens und wirken sich unmittelbar auf das Leben aller Menschen in der EU aus. Wir beschränken uns bei der folgendenden Darstellung lediglich auf die unserer Meinung nach gravierendsten gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen.
Es gilt zu verstehen, dass durch EU-Recht, Gesetze, Direktiven u.a., die von der EU erlassen werden, volle Gültigkeit und Vorrang vor Staatenrecht der Mitgliedsländer haben:
Mit der Ratifizierung des Lissabonner Vertrages wurden in den Mitgliedstaaten der EU, soweit dies verfassungsrechtlich verankert war, Exekutionen und gezielte Tötungen eingeführt. Dies geschah durch die rechtliche Bindung aller Mitgliedsstaaten an die Grundrechtecharta der EU.
Zitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
„In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.“
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF
In der Grundrechtecharta der EU finden wir folgenden Artikel:
„Artikel 2
Recht auf Leben
(1)Jede Person hat das Recht auf Leben.
(2)Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“
Wirft man allerdings einen Blick in die Erläuterungen, die in der Präambel der Grundrechtecharta genannt sind, findet sich folgendes:
Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:
„3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"
Quelle: ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE (2007/C 303/02)
Anmerkung: Wenn man sich bei Wikipedia über den Lissabonner Vertrag informieren möchte, stößt man dort auf den Hinweis, dass die Vorwürfe, die EU habe die „Todesstrafe“ wieder eingeführt, nicht haltbar seien:
„Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.“
Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um gezielte Desinformation handelt. Die Negativdefinitionen der Grundrechtecharta sehen nicht die Todesstrafe vor, sondern gezielte Tötungen.
Die Todesstrafe findet Anwendung im Rahmen rechtsstaatlicher Gesetze und mit ihr verbunden sind Gerichtsprozesse, die die Schuld oder Unschuld von Angeklagten beweisen. Die Negativdefinitionen sehen dies nicht vor. Bei ihnen handelt es sich um die Legitimation von gezielten Tötungen zur Wiederherstellung und Sicherung der öffentlichen Ordnung. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtstaatliches Mittel, sondern um Ausnahmeregelungen für einen Krisenfall. Von daher ist die Darstellung bei Wikipedia höchst irreführend. Wie den Erläuterungen zur Grundrechtecharta zu entnehmen ist, besitzen diese die gleiche rechtliche Gültigkeit wie die Charta selbst und sind als Erweiterung eben selber zu behandeln. Die Einführung der Möglichkeit der gezielten Tötung bei Unruhen und Aufständen ist damit rechtlich gültig in allen EU-Mitgliedstaaten.
Weitere erwähnenswerte Veränderungen, die neben der Abschaffung des Grundgesetzes und seiner Ersetzung durch den Lissabonner Vertrag, nicht unbeachtet bleiben sollten sind folgende:
Der Lissabonner Vertrag sieht eine 'ständige Aufrüstung' für alle Mitgliedsstaaten vor. Dies bedeutet ein Zwang zur Militarisierung, welcher sich angesichts der Lage der Welt (siehe Memo: Kriegerische Auseinandersetzungen und mögliche Zukünftige Entwicklung) möglicherweise verheerend für Europa auswirken könnte.
„Artikel 42
(3) Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im Folgenden "Europäische Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten. “
Quelle: Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Neben dem Zwang zur Militarisierung sieht die EU in ihrer neuen Verfassung ebenso vor, dass eine gemeinsame Armee unter der Führung entsprechender Generalstäbe, die von der EU-Verwaltung ernannt werden gebildet wird. Der Vorläufer dieser Organisation ist unter dem Namen „EUFOR“ bekannt. (Quellen angeben)
„Artikel 42
(2) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen Beschluss in diesem Sinne im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen. “
Quelle: Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Eine noch besorgniserregendere Planung innerhalb der EU offenbart sich, wenn man einen Blick auf die innenpolitischen Entwicklungen der EU schaut. Zur Austandsbekämpfung wird derzeit ein EU-weites Kommando unter dem Namen „EUROGENDFOR“ erreichtet. Diese Abkürzung steht für „Eurpean Gendarmery Force“. Die EUROGENDFOR umfasst derzeit ca. 3000 Mann und ist eine militärische, keine polizeiliche Einheit. Diese Einheit soll in Europa eingesetzt werden, wenn es in Europa zu Unruhen und Aufständen kommt. Laut einem Papier des Netherlands Institute of International Relations „The Potential of the European Gendarmerie Force “ vom März 2009, soll die Zahl der Einheiten auf mindestens 5000 angehoben werden:
„As was mentioned above, the EU also is developing its own deployable police force. As was decided at the June 2000 European Council in Feira, Portugal, this force should consist of 5,000 police officers.“
Über die Art dieser „police force“ wird ebenso aufgeklärt:
„The EGF Treaty describes gendarmerie as police forces with military status. “
Auch mögliche Einsatzszenarien werden angeführt:
„Predicted is an increased need for sensitivity, as religious and intercultural tensions might rise and the role of women will increase. From their domestic experience gendarmerie forces are better prepared for this than MP and the regular military. Some also foresee an increase in the difficulty in distinguishing between combatants and non-combatants. From their domestic experience gendarmerie forces are well suited to assist the regular military during operations to make this distinction and deal with situations involving only non-combatants or combatants in non-life threatening situations. “
Auch private Sicherheitsfirmen sollen an die Einsätze der EGF angeschlossen werden:
„Third, non-state actors are predicted to become more powerful because of better education and the spread of technology. This includes sub-national government, (multinational) corporations, the media, non-governmental organisations (NGOs), mercenaries and other private security companies, tribes and religious organisations. Besides making EGF operations more difficult, as described above, this trend offers an opportunity for the EGF. In domestic security civilian police forces and gendarmerie have experience working with private security firms. The US and UK military have also done so in international operations. So far the military in the EGF Member States do not seem to have set up structural relations with security firms in order to prepare for cooperation. The EGF could gain some more competitive advantage by doing so. “
Wikipedia beschreibt den Aufgabenbereich der EUROGENDFOR folgendermaßen:
„Die EGF war von Anfang an dafür gedacht, alle möglichen Arten des Krisenmanagements abzudecken, sei es nun als Teil einer Militäreinheit oder unter dem Kommando von zivilen Kräften. Auch ist die Truppe dazu gedacht, lokale Polizeieinheiten zu ersetzen oder zu verstärken. Sie kann in jeder Phase des Krisenmanagements eingesetzt werden: Während des Beginns einer Krise kann die EGF zusammen mit dem Militär eingreifen, und polizeiliche Aufgaben ausführen. Während der Stabilisationsphase kann die europäische Militärtruppe alleine, oder im Verbund mit Militär oder lokalen Polizeikräften weiterhin ihre Mission ausführen. Und während der Rückzugsphase kann die EGF die Übergabe von Kompetenzen an die lokalen Polizeikräfte erleichtern.
Wie schon für das Krisenmanagement ist die Europäische Gendarmerietruppe auch für alle möglichen Typen der Polizeiarbeit gedacht. Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung von Sicherheit und der öffentlichen Ordnung; das Beaufsichtigen, Begleiten und Beraten von lokalen Polizeikräften; das Regeln des Verkehrs, die Überwachung von öffentlichen Plätzen, Grenzkontrollen sowie generelle geheimdienstliche Tätigkeiten.“
Interessant ist auch die Symbolik dieser Einheit. Wikipedia:
„Das kreuzförmige Schwert symbolisiert die Stärke, die Lorbeerkrone bedeutet Sieg und die entflammte Granate steht für die gemeinsamen militärischen Wurzeln der Polizeikräfte.
Das Motto der EGF lautet "Lex paciferat" (Latein: Das Gesetz wird Frieden bringen)“
Die Truppe hat bereits Einsätze in Bosnien Herzegowina, Afghanistan und Haiti hinter sich.
http://www.eurogendfor.org/
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/ ... erietruppe
Desweiteren sollte erwähnt werden, dass in allen europäischen Staaten hunderte (bis auf in Deutschland und Österreich) Internierungslager errichtet worden sind. Neben den 'harmloseren' Aufgaben, wie der Vorbereitung der Deportation von illegalen Einwanderern sind diese Lager explizit dafür vorgesehen, bei Unruhen oder Aufständen, 'zum Schutz der öffentlichen Ordnung' Personen zu internieren.
„The detention of an asylum seeker is permitted in certain cases: (1) when it is necessary to establish his or her identity; (2) to prevent abuse of the asylum proceedings; (3) to avoid risk to the safety, health, life, or property of others; (4) to protect state security or defence and public order; and (5) in case of illegal entry, unless the asylum seeker arrives directly in Poland from the country he or she is fleeing and immediately lodges an asylum request along with a reasonable explanation for why he/she entered Polish territory illegally (Aliens Protection Law 2003). (www.globaldetentionproject.org)
Schäuble forderte bereits 2007 während seiner Zeit als amtierender Bundes-Innenminister die Internierung von „Verschwörern“ und „Gefährdern“.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 94,00.html
Was in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte ist, dass die Europäische Union selbst keine demokratische Instanz, im Sinne einer parlamentarischen Demokratie ist. Es gibt in den Organen der EU keine Gewaltenteilung. Die EU-Kommission bestimmt beispielsweise selbst die Richter des Europäischen Gerichtshofes, dessen Aufgabe es ist, die EU-Kommission zu überwachen. Der EU fehlt eindeutig die Gewaltenteilung eines demokratischen Rechtsstaates. (weitere Informationen dazu findet ihr in dem Vortrag von Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider über den EU-Vertrag – http://video.google.com/videoplay?docid ... 39629#)
Wir können eine ähnliche, wenn auch evtl. weiter fortgeschrittenere Entwicklung in den USA beobachten.
George W. Bush hat während seiner Amtszeit z.B. diverse Notstandsregelung erlassen, die dem Präsidenten der Vereinigten Staaten im Krisenfall, der nicht örtlich beschränkt ist, die volle Autorität über alle staatlichen, militärischen, wirtschaftlichen, medizinischen, infrastrukturellen und agrarwirtschaftlichen Institutionen und Einrichtungen gewährt. Im Klartext heißt das, dass wenn der Präsident der USA einen Krisenfall in der Welt beobachtet und daraus eine 'Gefahr' für die USA ableitet, jederzeit diese Notstandsgesetze in Kraft treten lassen kann.
Auch dort hat man unzählige Internierungslager errichten lassen, die als FEMA-Camps (FEMA: Federal Emergency Management Agency) bekannt sind und bei Seuchengefahr und Aufständen Einsatz finden sollen.
(Auf diesem Gebiet finden derzeit unter Präsident Obama viele Neuerungen statt, so berichte der US-Fernsehsender KSLA über das sogenannte „Clergy Response Team“, das im Falle des Ausnahmezustands in den USA Bürger „beruhigen“ soll, um Aufstände gegen Regierungstruppen zu unterbinden. - http://www.ksla.com/Global/story.asp?S=6937987)
Es gibt allerdings bereits einige Gesetze in der BRD, die während eines „Krisenfalls“ gelten:
ASG
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
BinSchSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
EltLastV
Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
ESG
Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft
EVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
FpV
Verordnung zur Sicherstellung der Postversorgung der Bundeswehr durch eine Feldpost
GaslLastV
Verordnung über die Sicherstellung der Gasversorgung
LuftVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
PSV
Verordnung zur Sicherstellung des Postwesens
PTSG
Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der Telekommunikation
PTZSV
Verordnung zur Sicherstellung der Post- und Telekommunikationsversorgung durch Schutzvorkehrungen und Maßnahmen des Zivilschutzes
SeeVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
StrVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
TkSiV
Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme
VerkSiG
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
WasSiG
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
WiSiG
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
WiSiV
Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
Schaut man sich diese Gesetze näher an findet man schnell deren Wesenskern:
„Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz)
§ 39 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
Dieses Gesetz stellt die Legitimation für staatliche Zwangsarbeit ohne Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen dar.
Außer Polizeistaats-Legislatur und militärischen Einheiten gibt es innerhalb verschiedener EU-Mitglidsstaaten sehr besorgnisserregende technologische Entwicklungen. So etwa in Groß-Britannien:
Wir zitieren hier zwei Artikel aus der britischen Zeitung 'Telegraph':
„The Telegraph 23 Sept. 2009: The CCTV technology identifies suspicious individuals and behaviour and then acts to stamp out crimes before they happen. When a crime looks like it is going to occur, the system will verbally warn the perpetrator and then if necessary alert the nearest police officer.
ISIS, short for Integrated Sensor Information System, is designed to work with the extensive network of CCTV cameras already installed on buses and trains as well as in stations, airports and on the street. It centres on specially developed “computer vision technology” that analyses images picked up by CCTV and is able to profile individuals to see if they pose a risk and then to check for patterns of behaviour that may be suspicious or anti-social. The computer constantly assesses the situation and if it becomes a major risk alerts a control room who can send out a verbal warning or alert officers nearby. Criteria that ISIS will look for are likely to include clothing such as hooded tops, sudden movements, odd behaviour such as moving seats and verbal aggression. Metal detectors, motion detectors and even microphones could eventually be added to sharpen the system further.“We have four million cameras across the country at present.”
http://www.telegraph.co.uk/science/6222 ... appen.html
The Telegraph 19 Sept, 2009: A five-year research programme, called Project Indect, aims to develop computer programmes which act as "agents" to monitor and process information from web sites, discussion forums, file servers, peer-to-peer networks and even individual computers.
Project Indect, which received nearly £10 million in funding from the European Union. The Indect research, which began this year, comes as the EU is pressing ahead with an expansion of its role in fighting crime, terrorism and managing migration, increasing its budget in these areas by 13.5% to nearly £900 million.
The European Commission is calling for a "common culture" of law enforcement to be developed across the EU and for a third of police officers – more than 50,000 in the UK alone – to be given training in European affairs within the next five years.
Stephen Booth, “Open Europe”: This sounds "Orwellian" and would involve a huge invasion of privacy," he said.
According to the official website for Project Indect, which began this year, its main objectives include "to develop a platform for the registration and exchange of operational data, acquisition of multimedia content, intelligent processing of all information and automatic detection of threats and recognition of abnormal behaviour or violence".
A separate EU-funded research project, called Adabts – the Automatic Detection of Abnormal Behaviour and Threats in crowded Spaces – has received nearly £3 million. Its is based in Sweden but partners include the UK Home Office and BAE Systems. It is seeking to develop models of "suspicious behaviour" so these can be automatically detected using CCTV and other surveillance methods. The system would analyse the pitch of people's voices, the way their bodies move and track individuals within crowds.
“Open Europe” believes intelligence gathered by Indect and other such systems could be used by a little-known body, the EU Joint Situation Centre (SitCen), which it claims is "effectively the beginning of an EU secret service". Critics have said it could develop into "Europe's CIA". Since 2005, SitCen has been used to share counter-terrorism information.“
http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/ ... viour.html
Ausführlichere Informationen über Project Indect findet ihr hier:
http://www.indect-project.eu/
Das Joint Situation Centre (SitCen) ist übrigens, was im Telegraph-Artikel oder auf Wikipedia verschweigen wird, eine Einrichtung der NATO:
„The Situation Centre (SITCEN) is the central agency for providing situational awareness within NATO Headquarters. It is responsible for receiving, exchanging and disseminating political, economic and military intelligence and information throughout the headquarters, 24 hours a day, seven days a week.„
„The SITCEN is set up to support the North Atlantic Council, the Defence Planning Committee and the Military Committee, and their supporting committees, in consultative and crisis management activities„
Das heißt, dass z.B. Kamera-Bilder aus der berliner oder londoner City direkt ins Nato-Hauptquartier laufen und dort analysiert werden können.
http://www.nato.int/cps/en/natolive/topics_57954.htm
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/ ... ion_Centre
All dies zusammengenommen lässt kaum einen optimistischen Blick auf die Freiheit innerhalb der Europäischen Union zu. Wir möchten keine Panik verbreiten, weisen aber darauf hin, dass eine entsprechende Vorbereitung auf den von EU-Organen antizipierten „Krisenfall“ dringend notwendig ist. Wenn wir einen Blick in die Geschichte der Menschheit werfen, entdecken wir, dass überall dort, wo Überwachung und Militarisierung zur Stabilisierung von Gebieten und Wirtschaftseinheiten stattgefunden haben, die technischen Mittel zur Eliminierung von „inneren Feinden“ angewandt wurden. Es gibt keinen Grund, warum Menschen hier und heute davon verschont bleiben sollten.
Wir werden keine konkreten Empfehlungen aussprechen, wie und auf was man sich vorbereiten könnte und sollte. Benutzt euren Verstand! Wenn es so weit ist, können wir euch auch nicht helfen. Jeder wird in diesen Zeiten auf sich gestellt sein, es sei denn er tut sich mit Menschen, denen er vertraut, zusammen und bereitet sich mit diesen gemeinsam vor.
Ihr wurdet gewarnt. Glaubt nicht, dass die Völkermorde und „Säuberungen“ der Geschichte singuläre Ereignisse waren und ihr in Europa davor geschützt seid. Genau das zu widerlegen, haben wir in diesem Memo versucht.
Memo (I): Die Europäische Union
Mit großem Bedauern müssen wir feststellen, dass sich die Lage der Welt immer weiter zu unseren Ungunsten zu verschärfen scheint. Aus diesem Grund verfassen wir dieses Memo.
Für die meisten Quellen geben wir direkte Links an, andere Quellen werden explizit zur eigenen Überprüfung angegeben, weil sie z.B. nur als PDF von offiziellen Regierungs-/NGO-Sites herunter zu laden sind. Alle hier getätigten Aussagen können einwandfrei mit öffentlich zugänglichen Texten belegt werden. Die Autoren geben dies ausdrücklich zu bedenken, um sicher zu stellen, dass die hier präsentierten Informationen ernst genommen und nicht als Verschwörungstheorie abgetan werden. Wir befassen uns in diesem Text nicht mit Hintergründen oder Urhebern, sondern mit aktueller Gesetzgebung und kürzlich geschaffenen organisationellen Strukturen.
Die Europäische Union und der Lissabonner Vertrag
Seit Oktober 2009 gilt der Lissabonner Vertrag. Viele werden sich an das irische Votum im Sommer 2008 erinnern und an die damit verbundene Hoffnung, diesen Schritt der endgültigen Ent-Demokratisierung und Zentralisierung der Europäischen Union, verhindern zu können.
Die Berichterstattung über die erfolgreiche Ratifizierung dieses Abkommens hat leider
wesentlich weniger Raum eingenommen und so kam es dazu, dass viele Menschen innerhalb
der EU sich nicht darüber bewusst sind, dass wir seit Dezember 2009 unter einem anderen Recht leben.
Die irische Präsidentin Mary McAleese unterzeichnete die für die Ratifikation notwendige Verfassungsänderung am 15. Oktober 2009. Der Vertrag von Lissabon trat damit nach seinem Art. 6 Abs. 2 am 1. Dezember 2009 in Kraft.
Die stattgefundenen Veränderungen sind immens und wirken sich unmittelbar auf das Leben aller Menschen in der EU aus. Wir beschränken uns bei der folgendenden Darstellung lediglich auf die unserer Meinung nach gravierendsten gesetzlichen und organisatorischen Veränderungen.
Es gilt zu verstehen, dass durch EU-Recht, Gesetze, Direktiven u.a., die von der EU erlassen werden, volle Gültigkeit und Vorrang vor Staatenrecht der Mitgliedsländer haben:
Mit der Ratifizierung des Lissabonner Vertrages wurden in den Mitgliedstaaten der EU, soweit dies verfassungsrechtlich verankert war, Exekutionen und gezielte Tötungen eingeführt. Dies geschah durch die rechtliche Bindung aller Mitgliedsstaaten an die Grundrechtecharta der EU.
Zitat aus der Präambel der Grundrechtecharta zur Stellung der Erläuterungen:
„In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.“
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 016:DE:PDF
In der Grundrechtecharta der EU finden wir folgenden Artikel:
„Artikel 2
Recht auf Leben
(1)Jede Person hat das Recht auf Leben.
(2)Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“
Wirft man allerdings einen Blick in die Erläuterungen, die in der Präambel der Grundrechtecharta genannt sind, findet sich folgendes:
Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:
„3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"
Quelle: ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE (2007/C 303/02)
Anmerkung: Wenn man sich bei Wikipedia über den Lissabonner Vertrag informieren möchte, stößt man dort auf den Hinweis, dass die Vorwürfe, die EU habe die „Todesstrafe“ wieder eingeführt, nicht haltbar seien:
„Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.“
Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um gezielte Desinformation handelt. Die Negativdefinitionen der Grundrechtecharta sehen nicht die Todesstrafe vor, sondern gezielte Tötungen.
Die Todesstrafe findet Anwendung im Rahmen rechtsstaatlicher Gesetze und mit ihr verbunden sind Gerichtsprozesse, die die Schuld oder Unschuld von Angeklagten beweisen. Die Negativdefinitionen sehen dies nicht vor. Bei ihnen handelt es sich um die Legitimation von gezielten Tötungen zur Wiederherstellung und Sicherung der öffentlichen Ordnung. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtstaatliches Mittel, sondern um Ausnahmeregelungen für einen Krisenfall. Von daher ist die Darstellung bei Wikipedia höchst irreführend. Wie den Erläuterungen zur Grundrechtecharta zu entnehmen ist, besitzen diese die gleiche rechtliche Gültigkeit wie die Charta selbst und sind als Erweiterung eben selber zu behandeln. Die Einführung der Möglichkeit der gezielten Tötung bei Unruhen und Aufständen ist damit rechtlich gültig in allen EU-Mitgliedstaaten.
Weitere erwähnenswerte Veränderungen, die neben der Abschaffung des Grundgesetzes und seiner Ersetzung durch den Lissabonner Vertrag, nicht unbeachtet bleiben sollten sind folgende:
Der Lissabonner Vertrag sieht eine 'ständige Aufrüstung' für alle Mitgliedsstaaten vor. Dies bedeutet ein Zwang zur Militarisierung, welcher sich angesichts der Lage der Welt (siehe Memo: Kriegerische Auseinandersetzungen und mögliche Zukünftige Entwicklung) möglicherweise verheerend für Europa auswirken könnte.
„Artikel 42
(3) Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (im Folgenden "Europäische Verteidigungsagentur") ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten. “
Quelle: Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Neben dem Zwang zur Militarisierung sieht die EU in ihrer neuen Verfassung ebenso vor, dass eine gemeinsame Armee unter der Führung entsprechender Generalstäbe, die von der EU-Verwaltung ernannt werden gebildet wird. Der Vorläufer dieser Organisation ist unter dem Namen „EUFOR“ bekannt. (Quellen angeben)
„Artikel 42
(2) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen Beschluss in diesem Sinne im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen. “
Quelle: Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Eine noch besorgniserregendere Planung innerhalb der EU offenbart sich, wenn man einen Blick auf die innenpolitischen Entwicklungen der EU schaut. Zur Austandsbekämpfung wird derzeit ein EU-weites Kommando unter dem Namen „EUROGENDFOR“ erreichtet. Diese Abkürzung steht für „Eurpean Gendarmery Force“. Die EUROGENDFOR umfasst derzeit ca. 3000 Mann und ist eine militärische, keine polizeiliche Einheit. Diese Einheit soll in Europa eingesetzt werden, wenn es in Europa zu Unruhen und Aufständen kommt. Laut einem Papier des Netherlands Institute of International Relations „The Potential of the European Gendarmerie Force “ vom März 2009, soll die Zahl der Einheiten auf mindestens 5000 angehoben werden:
„As was mentioned above, the EU also is developing its own deployable police force. As was decided at the June 2000 European Council in Feira, Portugal, this force should consist of 5,000 police officers.“
Über die Art dieser „police force“ wird ebenso aufgeklärt:
„The EGF Treaty describes gendarmerie as police forces with military status. “
Auch mögliche Einsatzszenarien werden angeführt:
„Predicted is an increased need for sensitivity, as religious and intercultural tensions might rise and the role of women will increase. From their domestic experience gendarmerie forces are better prepared for this than MP and the regular military. Some also foresee an increase in the difficulty in distinguishing between combatants and non-combatants. From their domestic experience gendarmerie forces are well suited to assist the regular military during operations to make this distinction and deal with situations involving only non-combatants or combatants in non-life threatening situations. “
Auch private Sicherheitsfirmen sollen an die Einsätze der EGF angeschlossen werden:
„Third, non-state actors are predicted to become more powerful because of better education and the spread of technology. This includes sub-national government, (multinational) corporations, the media, non-governmental organisations (NGOs), mercenaries and other private security companies, tribes and religious organisations. Besides making EGF operations more difficult, as described above, this trend offers an opportunity for the EGF. In domestic security civilian police forces and gendarmerie have experience working with private security firms. The US and UK military have also done so in international operations. So far the military in the EGF Member States do not seem to have set up structural relations with security firms in order to prepare for cooperation. The EGF could gain some more competitive advantage by doing so. “
Wikipedia beschreibt den Aufgabenbereich der EUROGENDFOR folgendermaßen:
„Die EGF war von Anfang an dafür gedacht, alle möglichen Arten des Krisenmanagements abzudecken, sei es nun als Teil einer Militäreinheit oder unter dem Kommando von zivilen Kräften. Auch ist die Truppe dazu gedacht, lokale Polizeieinheiten zu ersetzen oder zu verstärken. Sie kann in jeder Phase des Krisenmanagements eingesetzt werden: Während des Beginns einer Krise kann die EGF zusammen mit dem Militär eingreifen, und polizeiliche Aufgaben ausführen. Während der Stabilisationsphase kann die europäische Militärtruppe alleine, oder im Verbund mit Militär oder lokalen Polizeikräften weiterhin ihre Mission ausführen. Und während der Rückzugsphase kann die EGF die Übergabe von Kompetenzen an die lokalen Polizeikräfte erleichtern.
Wie schon für das Krisenmanagement ist die Europäische Gendarmerietruppe auch für alle möglichen Typen der Polizeiarbeit gedacht. Dies beinhaltet die Aufrechterhaltung von Sicherheit und der öffentlichen Ordnung; das Beaufsichtigen, Begleiten und Beraten von lokalen Polizeikräften; das Regeln des Verkehrs, die Überwachung von öffentlichen Plätzen, Grenzkontrollen sowie generelle geheimdienstliche Tätigkeiten.“
Interessant ist auch die Symbolik dieser Einheit. Wikipedia:
„Das kreuzförmige Schwert symbolisiert die Stärke, die Lorbeerkrone bedeutet Sieg und die entflammte Granate steht für die gemeinsamen militärischen Wurzeln der Polizeikräfte.
Das Motto der EGF lautet "Lex paciferat" (Latein: Das Gesetz wird Frieden bringen)“
Die Truppe hat bereits Einsätze in Bosnien Herzegowina, Afghanistan und Haiti hinter sich.
http://www.eurogendfor.org/
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/ ... erietruppe
Desweiteren sollte erwähnt werden, dass in allen europäischen Staaten hunderte (bis auf in Deutschland und Österreich) Internierungslager errichtet worden sind. Neben den 'harmloseren' Aufgaben, wie der Vorbereitung der Deportation von illegalen Einwanderern sind diese Lager explizit dafür vorgesehen, bei Unruhen oder Aufständen, 'zum Schutz der öffentlichen Ordnung' Personen zu internieren.
„The detention of an asylum seeker is permitted in certain cases: (1) when it is necessary to establish his or her identity; (2) to prevent abuse of the asylum proceedings; (3) to avoid risk to the safety, health, life, or property of others; (4) to protect state security or defence and public order; and (5) in case of illegal entry, unless the asylum seeker arrives directly in Poland from the country he or she is fleeing and immediately lodges an asylum request along with a reasonable explanation for why he/she entered Polish territory illegally (Aliens Protection Law 2003). (www.globaldetentionproject.org)
Schäuble forderte bereits 2007 während seiner Zeit als amtierender Bundes-Innenminister die Internierung von „Verschwörern“ und „Gefährdern“.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 94,00.html
Was in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte ist, dass die Europäische Union selbst keine demokratische Instanz, im Sinne einer parlamentarischen Demokratie ist. Es gibt in den Organen der EU keine Gewaltenteilung. Die EU-Kommission bestimmt beispielsweise selbst die Richter des Europäischen Gerichtshofes, dessen Aufgabe es ist, die EU-Kommission zu überwachen. Der EU fehlt eindeutig die Gewaltenteilung eines demokratischen Rechtsstaates. (weitere Informationen dazu findet ihr in dem Vortrag von Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider über den EU-Vertrag – http://video.google.com/videoplay?docid ... 39629#)
Wir können eine ähnliche, wenn auch evtl. weiter fortgeschrittenere Entwicklung in den USA beobachten.
George W. Bush hat während seiner Amtszeit z.B. diverse Notstandsregelung erlassen, die dem Präsidenten der Vereinigten Staaten im Krisenfall, der nicht örtlich beschränkt ist, die volle Autorität über alle staatlichen, militärischen, wirtschaftlichen, medizinischen, infrastrukturellen und agrarwirtschaftlichen Institutionen und Einrichtungen gewährt. Im Klartext heißt das, dass wenn der Präsident der USA einen Krisenfall in der Welt beobachtet und daraus eine 'Gefahr' für die USA ableitet, jederzeit diese Notstandsgesetze in Kraft treten lassen kann.
Auch dort hat man unzählige Internierungslager errichten lassen, die als FEMA-Camps (FEMA: Federal Emergency Management Agency) bekannt sind und bei Seuchengefahr und Aufständen Einsatz finden sollen.
(Auf diesem Gebiet finden derzeit unter Präsident Obama viele Neuerungen statt, so berichte der US-Fernsehsender KSLA über das sogenannte „Clergy Response Team“, das im Falle des Ausnahmezustands in den USA Bürger „beruhigen“ soll, um Aufstände gegen Regierungstruppen zu unterbinden. - http://www.ksla.com/Global/story.asp?S=6937987)
Es gibt allerdings bereits einige Gesetze in der BRD, die während eines „Krisenfalls“ gelten:
ASG
Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
BinSchSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
EltLastV
Verordnung über die Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
ESG
Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft
EVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
FpV
Verordnung zur Sicherstellung der Postversorgung der Bundeswehr durch eine Feldpost
GaslLastV
Verordnung über die Sicherstellung der Gasversorgung
LuftVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
PSV
Verordnung zur Sicherstellung des Postwesens
PTSG
Gesetz zur Sicherstellung des Postwesens und der Telekommunikation
PTZSV
Verordnung zur Sicherstellung der Post- und Telekommunikationsversorgung durch Schutzvorkehrungen und Maßnahmen des Zivilschutzes
SeeVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
StrVerkSiV
Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
TkSiV
Verordnung zur Sicherstellung von Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Einräumung von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme
VerkSiG
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
WasSiG
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
WiSiG
Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs
WiSiV
Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft
Schaut man sich diese Gesetze näher an findet man schnell deren Wesenskern:
„Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz)
§ 39 Einschränkung von Grundrechten
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 des Grundgesetzes) und der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
Dieses Gesetz stellt die Legitimation für staatliche Zwangsarbeit ohne Rücksicht auf die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen dar.
Außer Polizeistaats-Legislatur und militärischen Einheiten gibt es innerhalb verschiedener EU-Mitglidsstaaten sehr besorgnisserregende technologische Entwicklungen. So etwa in Groß-Britannien:
Wir zitieren hier zwei Artikel aus der britischen Zeitung 'Telegraph':
„The Telegraph 23 Sept. 2009: The CCTV technology identifies suspicious individuals and behaviour and then acts to stamp out crimes before they happen. When a crime looks like it is going to occur, the system will verbally warn the perpetrator and then if necessary alert the nearest police officer.
ISIS, short for Integrated Sensor Information System, is designed to work with the extensive network of CCTV cameras already installed on buses and trains as well as in stations, airports and on the street. It centres on specially developed “computer vision technology” that analyses images picked up by CCTV and is able to profile individuals to see if they pose a risk and then to check for patterns of behaviour that may be suspicious or anti-social. The computer constantly assesses the situation and if it becomes a major risk alerts a control room who can send out a verbal warning or alert officers nearby. Criteria that ISIS will look for are likely to include clothing such as hooded tops, sudden movements, odd behaviour such as moving seats and verbal aggression. Metal detectors, motion detectors and even microphones could eventually be added to sharpen the system further.“We have four million cameras across the country at present.”
http://www.telegraph.co.uk/science/6222 ... appen.html
The Telegraph 19 Sept, 2009: A five-year research programme, called Project Indect, aims to develop computer programmes which act as "agents" to monitor and process information from web sites, discussion forums, file servers, peer-to-peer networks and even individual computers.
Project Indect, which received nearly £10 million in funding from the European Union. The Indect research, which began this year, comes as the EU is pressing ahead with an expansion of its role in fighting crime, terrorism and managing migration, increasing its budget in these areas by 13.5% to nearly £900 million.
The European Commission is calling for a "common culture" of law enforcement to be developed across the EU and for a third of police officers – more than 50,000 in the UK alone – to be given training in European affairs within the next five years.
Stephen Booth, “Open Europe”: This sounds "Orwellian" and would involve a huge invasion of privacy," he said.
According to the official website for Project Indect, which began this year, its main objectives include "to develop a platform for the registration and exchange of operational data, acquisition of multimedia content, intelligent processing of all information and automatic detection of threats and recognition of abnormal behaviour or violence".
A separate EU-funded research project, called Adabts – the Automatic Detection of Abnormal Behaviour and Threats in crowded Spaces – has received nearly £3 million. Its is based in Sweden but partners include the UK Home Office and BAE Systems. It is seeking to develop models of "suspicious behaviour" so these can be automatically detected using CCTV and other surveillance methods. The system would analyse the pitch of people's voices, the way their bodies move and track individuals within crowds.
“Open Europe” believes intelligence gathered by Indect and other such systems could be used by a little-known body, the EU Joint Situation Centre (SitCen), which it claims is "effectively the beginning of an EU secret service". Critics have said it could develop into "Europe's CIA". Since 2005, SitCen has been used to share counter-terrorism information.“
http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/ ... viour.html
Ausführlichere Informationen über Project Indect findet ihr hier:
http://www.indect-project.eu/
Das Joint Situation Centre (SitCen) ist übrigens, was im Telegraph-Artikel oder auf Wikipedia verschweigen wird, eine Einrichtung der NATO:
„The Situation Centre (SITCEN) is the central agency for providing situational awareness within NATO Headquarters. It is responsible for receiving, exchanging and disseminating political, economic and military intelligence and information throughout the headquarters, 24 hours a day, seven days a week.„
„The SITCEN is set up to support the North Atlantic Council, the Defence Planning Committee and the Military Committee, and their supporting committees, in consultative and crisis management activities„
Das heißt, dass z.B. Kamera-Bilder aus der berliner oder londoner City direkt ins Nato-Hauptquartier laufen und dort analysiert werden können.
http://www.nato.int/cps/en/natolive/topics_57954.htm
https://secure.wikimedia.org/wikipedia/ ... ion_Centre
All dies zusammengenommen lässt kaum einen optimistischen Blick auf die Freiheit innerhalb der Europäischen Union zu. Wir möchten keine Panik verbreiten, weisen aber darauf hin, dass eine entsprechende Vorbereitung auf den von EU-Organen antizipierten „Krisenfall“ dringend notwendig ist. Wenn wir einen Blick in die Geschichte der Menschheit werfen, entdecken wir, dass überall dort, wo Überwachung und Militarisierung zur Stabilisierung von Gebieten und Wirtschaftseinheiten stattgefunden haben, die technischen Mittel zur Eliminierung von „inneren Feinden“ angewandt wurden. Es gibt keinen Grund, warum Menschen hier und heute davon verschont bleiben sollten.
Wir werden keine konkreten Empfehlungen aussprechen, wie und auf was man sich vorbereiten könnte und sollte. Benutzt euren Verstand! Wenn es so weit ist, können wir euch auch nicht helfen. Jeder wird in diesen Zeiten auf sich gestellt sein, es sei denn er tut sich mit Menschen, denen er vertraut, zusammen und bereitet sich mit diesen gemeinsam vor.
Ihr wurdet gewarnt. Glaubt nicht, dass die Völkermorde und „Säuberungen“ der Geschichte singuläre Ereignisse waren und ihr in Europa davor geschützt seid. Genau das zu widerlegen, haben wir in diesem Memo versucht.