Modell der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE
1. Form des Transfers und weitere Angaben zum Ansatz bzw. Modell
a) bedingungsloses Grundeinkommen, Sozialdividende, Ausbaustufe
b) 2009/2010
c) Angaben zum Modell und weitere Angaben finden sich auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Partei DIE LINKE.
2. Personenkreis
a) Für alle Personen, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben, besteht ein individuell garantierter Anspruch.
b) Die BAG Grundeinkommen diskutiert, dass kein Mensch »illegal« sein kann, also auch nicht wohnsitzlos.
3. Höhe des Transfers
a) 1 000 Euro. Personen ohne sozialversicherungspflichtige Einkommen sind kostenfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
b) Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr beträgt das BGE für Kinder und Jugendliche 500 Euro. Kinder und Jugendliche ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen sind kostenfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
c) Die Höhe des BGE wird von der Höhe des Volkseinkommens abgeleitet. Fünfzig Prozent des Volkseinkommens soll als BGE an alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden. Außerdem orientiert sich die Höhe an der Höhe der Armutsrisikogrenze gemäß der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).
d) Bei einem steigenden Volkseinkommen wird das BGE um den gleichen Prozentsatz erhöht. Bei sinkendem Volkseinkommen soll das BGE konstant bleiben.
Dies wird durch Rücklagen im BGE-Fonds ermöglicht.
4. Finanzierung
a) Träger des BGE ist das politische Gemeinwesen (Staat).
b) Das BGE kostet jährlich brutto ca. 914 Milliarden Euro, netto ca. 829 Milliarden Euro.
c) Das BGE wird finanziert durch Einsparungen steuerfinanzierter Sozialleistungen, eine 35-prozentige Grundeinkommensabgabe auf alle Bruttoprimäreinkommen (also nicht auf Sozialleistungen) ab dem ersten Euro, eine Sachkapital-, Primärenergie-, Börsen- und Luxusumsatzabgabe sowie über eine Abgabe für Finanztransaktionen, denen keine Ware oder reale Dienstleistung zu Grunde liegt.
Bei dieser Abgabe wird ein persönlicher monatlicher Freibetrag von 1 500 Euro eingeräumt. Die progressive Einkommensteuer wird gesenkt: Der Eingangssteuersatz sinkt auf 7,5 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 25 Prozent. 12 000 Euro pro Person sind einkommensteuerfrei.
5. Institutionelle Ausformung und Verwaltung
a) Die Mittel für das BGE fließen in einen gesonderten BGE-Fonds. Dieser wird durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in die Bürgerinnen gewählt werden, verwaltet.
b) Keine Angaben zu weiteren Beteiligungen an Organisation und Verwaltung.
6. Berücksichtigung Sonderbedarfe
Es besteht weiterhin für bestimmte Personen/-gruppen (z. B. Schwangere, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen) die Möglichkeit, Sonderbedarfe geltend zu machen.
7. andere steuerfinanzierte Sozialtransfers
Im BGE werden steuerfinanzierte Sozialleistungen wie Kindergeld, Erziehungsgeld, Familienbeihilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe und BAföG zusammengefasst. Das Wohngeld bleibt in modifizierter Form bestehen (Wohngeldtabellen orientieren sich an der ortsüblichen durchschnittlichen Bruttowarmmiete).
8. Sozialversicherungssystem
Das BGE ist auch eine Sockel-Basisrente. Diese Sockel-Basisrente ergänzt die obligatorische umlagefinanzierte Rentenzusatzversicherung in Form einer Bürgerinnenversicherung. Der gesamte Rentenversicherungsbeitrag auf das Bruttoeinkommen (alle Einkommensarten) beträgt 7 Prozent. Bei Lohneinkommen wird der Beitrag paritätisch zwischen Arbeitgeberinnen (in Form einer Wertschöpfungsabgabe) und Arbeitnehmerinnen aufgeteilt. Bei Selbständigen wird der Arbeitgeberinnenanteil aus dem Staatshaushalt bezahlt. Die Kranken- und Pflegeversicherung wird ebenfalls zu einer paritätisch finanzierten Bürgerinnenversicherung umgestaltet. Der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 13 Prozent auf alle Bruttoeinkommen (alle Einkommensarten). Die Kosten werden auf 236 Milliarden Euro beziffert. Bei Lohneinkommen wird der Beitrag paritätisch zwischen Arbeitgeberinnen (in Form einer Wertschöpfungsabgabe) und Arbeitnehmerinnen aufgeteilt. Auch hier wird für Selbständige der Arbeitgeberinnenanteil aus dem Staatshaushalt bezahlt. Die Arbeitslosenversicherung wird in eine paritätisch finanzierte Erwerbslosenversicherung umgewandelt. Der Versicherungsbeitrag in Höhe von 1,6 Prozent auf Lohneinkommen wird hälftig von den Arbeitnehmerinnen und den Arbeitgeberinnen getragen. Selbständige können sich freiwillig versichern, wobei der Staat den Arbeitgeberinnenanteil übernimmt. In allen Versicherungsbereichen wird die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft. In der Rentenversicherung werden die Beiträge, die für ein Jahreseinkommen über 24.000 Euro entrichtet werden, nur mit dem halben Faktor für die Berechnung der Rentenleistung berücksichtigt. Die Unfallversicherung wird nicht verändert. Sie wird weiterhin von den Arbeitgeberinnen finanziert. 9. Soziale, kulturelle und andere Infrastrukturen Ein uneingeschränkter, gebührenfreier Zugang im Bereich der Bildung ist für alle zu gewährleisten. Der ÖPNV, die Möglichkeiten für die Teilnahme am politischen, kulturellen, sozialen und sportlichen Leben und der Zugang zu Wissen, Information und Internet sollen ausgebaut und schrittweise gebührenfrei gestaltet werden. Dafür werden u. a. 40 Milliarden Euro aus dem nicht mehr benötigten steuerlichen Bundeszuschuss für die Rentenversicherung verwendet. Die öffentlichen Strukturen und Dienstleistungen sollen demokratisiert werden. Auch soll demokratisch über die schrittweise Einführung einer Gebührenfreiheit bei Fernverkehr, Post, Wasser, Telekommunikation und Abfallwirtschaft entschieden werden.
10. Bemerkungen zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und Auswirkungen
a) Es ist ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 10 Euro einzuführen. Leiharbeit ist mit branchenüblichen Tariflöhnen zu entlohnen. Es sind die gesetzlichen und tarifpolitischen Rahmenbedingungen für die Umverteilung von Erwerbsarbeit und für die Arbeitszeitverkürzung zu verbessern. Ein öffentlich geförderter
Beschäftigungssektor soll Erwerbsarbeit (mindestens mit Mindestlohn entgolten) im Bereich zwischen Markt und Staat ermöglichen (Annahme der Arbeitsangebote durch Erwerbslose gemäß dem Freiwilligkeitsprinzip). Ein-Euro-Jobs werden abgeschafft. Aus Beiträgen der Arbeitgeberinnen soll ein Arbeitsmarktfonds von jährlich 25 Milliarden Euro zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik
geschaffen werden.
b) Es wird von dem BGE eine entscheidende Stärkung der Verhandlungsmacht der abhängig Beschäftigten erwartet, ebenso ein Arbeitszeitverkürzungseffekt.
11. Weitere mögliche gesellschaftspolitische Ansätze, die mit dem Transfer verbunden sind Sämtliche gesellschaftliche Bereiche (inkl. Wirtschaft) sollen demokratischer gestaltet werden. Die demokratische Aneignung der Arbeits- und Produktionsbedingungen sei auf nationaler, europäischer und globaler Ebene voranzutreiben. Ökonomische Prozesse sollen ökologisch nachhaltig organisiert werden. Zur realen Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen im wirtschaftlichen, bürgerschaftlichen und familialen Kontext wäre eine Reihe von gesonderten gesellschaftspolitischen
Maßnahmen nötig (z. B. geschlechtergerechte Umverteilung in allen Arbeits- und Tätigkeitsbereichen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit). Bei Ausbau der Gebührenfreiheit von Gütern, Infrastrukturen und Dienstleistungen könne der monetäre BGE-Betrag entsprechend verringert werden.
12. Bemerkungen zum Ansatz/Modell
Die Umsetzung des Modells bewirkt eine radikale Umverteilung von oben nach unten. Personen mit einem Bruttoeinkommen bis zu 6 000 Euro werden mit diesem Konzept besser gestellt als bisher, insbesondere im unteren Einkommensbereich. Das BGE ist in eine umfassende gesellschaftstransformatorische und emanzipatorische Perspektive eingebunden.
Selbst als VWL-Laie fällt mir auf, dass diese ganzen Börsensteuern vermutlich schwer umsetzbar sind, von denen das ganze ja bezahlt werden soll.
Außerdem fällt mir auf, dass keine Gesetz beschlossen wird, um die Arbeitszeit zu verkürzen.
Ich habe den Eindruck, dass Blaschke hofft das die ganzen BGE-Empfänger lauter Startups gründen die dann irgendwie profitabel sind
Außerdem sind die Gewerkschaften gegen ein BGE. Das muß doch einen Grund haben?
edit: ach es hat einen Grund. schau mal beim pdf auf Seite 21 nach.