Mir behagen in diesem Kontext einfach nicht die Worte "Revolution und Diktatur". Denn wie du schon feststelltst gibt es in einer Diktatur kein Grundgesetz mehr wie wir es kennen. Ich beziehe mich auf die Vorzeichen einer drohenden Diktatur ... aber hey man kann das sicherlich mal nachschlagen ...
Jup kann man ...
Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen auflehnen zu dürfen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird – teilweise auch in falscher Gleichsetzung mit dem zivilen Ungehorsam – in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert. In Deutschland garantiert Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs.1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Intressant (und wie vermutet)
Dieses Recht – 1968 im Zuge der Notstands-Gesetzgebung eingefügt
Also noch aus dem kalten Krieg
Das Recht zum Widerstand richtet sich vor allem gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebene Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen (diese Möglichkeit und Sorge war auch Anlass für die Einführung des Widerstandsrechts 1968 – im Übrigen im Zusammenhang mit den gleichzeitig erlaubten verfassungsrechtlichen Beschränkungen für den Fall eines Notstands). Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass staatliche Organe sich durchaus verfassungswidrig verhalten können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes handeln (wie es zum Beispiel die Nationalsozialisten zu Beginn ihrer faschistischen Gewaltherrschaft 1933 bei der Machtergreifung praktiziert hatten). Das Widerstandsrecht steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die auf absolutistischem oder rechtspositivistischem Hintergrund davon ausging, dass staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: "The King can do no wrong".
Also wie vermutet (wobei ich das Argument mit dem Nationalsozialismuß nicht anführen wollte).
Weiter ...
Liegen die Voraussetzungen des Widerstandsrechts objektiv vor, so sind beliebige Formen des Widerstands, sei es individuell oder kollektiv, möglich, auch wenn sie geltendes Recht verletzen. Etwaige dabei begangene Straftaten und andere Rechtsverletzungen werden durch das Widerstandsrecht gerechtfertigt. Der den Widerstand Leistende muss aber jeweils das mildeste Mittel einsetzen, wenn ihm dies möglich ist.
Also in etwa doch das Recht, "eine Revolution zum Schutz des Grundgesetzes wird als Ausnahmesituation gehandhabt und wird deswegen nicht Strafrechtlich verfolgt"
Übrigens auch intressant sind Kants ansichten zum Widerstandsrecht.
Fazit: Ich bin der Ansicht, dass das Widerstandsrecht dazu dient, eine drohende Diktatur abzuwenden, sofern die Gerichte noch nicht durch selbige Korrumpiert wurden bzw eine Opposition besteht, welche das Grundgesetz nach Sturz der im entstehen begriffenen Diktatur beibehält und sich in der Folge beim Prozess darauf stützt.
Weiter bin ich der Ansicht, dass das Widerstandrecht eine rechtfertigung der Revolution darstellt die zum Schutz des Grundgesetzes ausgerufen wurde (vergleiche Notstandsgesetze der USA im Kontext mit Widerstandsrecht). Sollte also der Machthaber einer Nation aufgrund eines bestehenden Gesetzes versuchen wollen, dass Grundgesetz ausser Kraft treten zu lassen, bin ich berechtigt dagegen widerstand zu leisten. Das Grundgesetz existiert weiterhin wurde aber durch diesen ausser Kraft gesetzt, dieses gilt jedoch nach seiner abdankung weiterhin und ermöglicht mir somit eine Rechtfertigung für mein Verhalten.
Als letzten Punkt möchte ich anführen, dass das Widerstandsrecht ausserdem dazu genutzt werden kann widerstand zu leisten sollte die Regierung dem nicht nachkommen können wie es im Falle einer Invasion und dem damit verbundenen Chaos der Fall wäre.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Edit: Übrigens sehe ich grade in dem Beispiel der US Notstandsregelung den springenden Punkt. Der Präsident verfügt über vollmachten (wenn nicht sogar Allmacht) was impliziert, dass die Gerichtsbarkeit in diesem Fall aufgrund der Gesetzeslage nicht greifen kann. Also bleibt es dem Bürger überlassen diesen Missstand zu beseitigen, was in der Folge zur aufhebung der Notstandsgesetze führt und die normale Gerichtsbarkeit wieder greift, vor der ich mich dann aufgrund meines handelns verantworten muß.
Mit berufung auf das Widerstandsrecht hieße dies in etwa, ich beseitigte einen "Tyrannen" um die abschaffung des Grundgesetzes zu verhindern da die Gerichte aufgrund der Rechtslage dazu legal nicht in der Lage gewesen wären.
Insofern ist das Grundgesetz in dem Zeitraum in dem die Notstandsgesetze greifen zwar praktisch nicht existent, theoretisch jedoch sehr wohl, da es nach aufhebung aber dieser Gesetze ja wieder greift.
Zumindest vermute ich dort den Kern dieses Gesetzes.