Re: Anonymität im Internet: Bedenkliche Entwicklungen
Verfasst: 25. Dezember 2018, 22:58
Im Prinzip habe ich auf so was nur gewartet...
aphilosophisch, apolitisch, areligiös, akünstlerisch, asexuell
https://wwwww.aktion23.com/fnorum/
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 13276.htmlEuropäischer Polizeikongress: Weg mit dem Darknet
Auf dem europäischen Polizeikongress in Berlin wurde ein Verbot von Darknets in freiheitlich-demokratischen Staaten gefordert.
Cpt. Bucky Saia hat geschrieben:Der Hohn dahinter ist doch der das mit einer solchen Argumentation (Darknet wärte nur für Autoritäre Staaten sinnvoll) ein Verbot erlassen werden soll das den eigenen Staat grade zu solch einem autoritären ummodelt
c't hat geschrieben:Kaum hatte das Innenministerium ein generelles Verbot des Darknets gefordert, beschloss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zum Verbot von Darknet-Diensten und eine umfassende Lockerung des Briefgeheimnisses. Unter Generalverdacht stehen künftig nicht nur Tor-Nutzer, sondern auch Freifunker und VPN-Betreiber.
Das... ist komplett behämmert. Selbst sinnvolle Dienste wie z.B. der Tor-basierte anonyme Briefkasten für Whistleblower von heise wären damit wohl in der Bredouille, und einfach mal aus experimentierfreudiger Paranoia 'nen Server ins Tor-Netz hängen? Am Arsch. Hier mal noch ein ausführlicherer Juristen-Artikel zum Thema bei Netzpolitik.org, und hier ein genereller Überblick mit Links und Aussagen und Abstimmungsergebnissen.c't hat geschrieben:Künftig soll es eine Straftat sein, eine „internetbasierte Leistung“ anzubieten, „deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt“ ist. Laut der Begründung ist damit in erster Linie das Tor-Netzwerk gemeint, doch Tor wird explizit als nur ein Beispiel für „Möglichkeiten der Anonymisierung“ angeführt – das Gesetz wird also nicht etwa auf Tor beschränkt. Auch das Freifunk-Netz, dessen Router ein VPN nutzen, um eine Verbindung ins Internet herzustellen, anonymisiert seine Nutzer zwangsläufig – genauso wie jedes andere VPN. Die IP-Adresse des tatsächlichen Nutzers bleibt verborgen.
Im Vorschlag Nordrhein-Westfalens gibt es jedoch eine entscheidende Einschränkung, wonach das Anbieten solcher Dienste nur dann strafbar sein soll, wenn „deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern“. Satz 2 enthält eine lange Liste von Straftaten zu den Bereichen Arzneimittel, Betäubungsmittel, Waffen und Sprengstoff, Falschgeld, Kreditkarten, Computersabotage, Datenhandel und Kinderpornografie. Es müsste also erst im Einzelfall geklärt werden, ob ein Zweck oder eine Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Tätern das Leben zu erleichtern – bis dahin fallen praktisch alle Tor- und VPN-Dienste unter Generalverdacht. So sieht das auch unser Jurist Nicolas Maekeler in einer ersten Einschätzung.
c't hat geschrieben:Bayern nutzte die Gelegenheit außerdem, um im Zuge des Darknet-Gesetzes auch noch das Postgeheimnis auszuhöhlen – und gleich noch einen Rückwirkungseffekt im Gesetzesvorhaben zu verankern. So sollen künftig die Post, DHL und alle anderen Postdienstleister sämtliche gespeicherten Informationen zu Sendungen eines Absenders oder Empfängers herausgeben müssen, wenn ein Richter dies anordnet. Bisher durften die Unternehmen lediglich Auskunft über Pakete und Briefe geben, die bereits verschickt, aber noch nicht ausgeliefert waren. Dies stellte der BGH 2016 in einem Grundsatzurteil fest, ein sogenanntes „retrogrades Auskunftverlangen“ lehnte er ab.
Das neue Gesetz soll dies ermöglichen. Problematisch ist vor allem, dass der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf keine zeitliche Beschränkung vorsieht: Die Ermittlungsbehörden dürften damit alle verfügbaren Daten verwerten – selbst wenn ein Paket bereits vor Jahren ausgeliefert wurde, als das Gesetz noch gar nicht in Kraft war. Es werden vermutlich erst Gerichte klären müssen, inwiefern dies mit dem im Grundgesetz verankerten Rückwirkungsverbot vereinbar ist.
https://www.sueddeutsche.de/politik/sta ... ket-newtabStaatstrojaner im Schachtelsatz
Mit komplizierten Gesetzen greift Innenminister Horst Seehofer in die Grundrechte ein - und will die Computer von Bürgern und Journalisten durchsuchen lassen.
Ja, wahrscheinlich wäre er auch in seiner Spielgruppe "That Guy".Bwana Honolulu hat geschrieben:Von seinen Mitspielern und seinem GM abgesehen, meinst du.